viernes, 8 de febrero de 2013





VOLKSBEGEHREN an die Europäische Kommission  zum Schutz der Würde des Menschen von Anfang an Zur Unterschriftensammlung in Österreich  für die Europäische Bürgerinitiative „Eine/r von uns“  
Web: www.oneofus.eu oder www.lebenskonferenz.at 
Ziel: Mit einer Million Unterschriften in der gesamten EU bitten wir die Europäische Kommission die Finanzverordnung so zu ändern, dass keine Tätigkeiten mehr finanziert werden, die die Zerstörung von ungeborenen Menschen zur Folge oder als Voraussetzung haben. Dies bedeutet: Keine EU-Gelder für embryonale Stammzellforschung. Keine EU- Gelder für Abtreibungen in der Entwicklungshilfe. In Österreich brauchen wir mindestens 14.500 Unterschriften, um das Quorum der Kommission zu erfüllen. Wir wünschen uns aber viele mehr!
Weitere Ziele:
⇒ Gemeinsam mit allen EU – Ländern wollen wir ein Zeichen setzen für den Schutz des Lebens!
⇒ Von der EU fordern wir die Einstellung von Finanzierungen für Aktivitäten, die mit der Zerstörung von menschlichem Leben zu tun haben! 
⇒ In der österreichischen Politik und für die kommende Nationalratswahl wünschen wir uns eine deutliche Wertschätzung des Menschen von Anfang an! 
BITTE UNTERSCHREIBEN SIE hier
Unterschrift online: https://ec.europa.eu/citizens-initiative/ECI-2012- 000005/public/index.do?lang=de
Oder per Formular zum Ausdrucken: http://www.lebenskonferenz.at/downloads/OneofUs- UnterschriftenlisteOesterreich.pdf   
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Petitionstext:
Gegenstand: Rechtlicher Schutz der Würde, des Rechts auf Leben, und der Unversehrtheit jeder menschlichen Person vom Zeitpunkt der Empfängnis an in jenen Kompetenzbereichen der EU, für die ein solcher Rechtsschutz von Bedeutung sein könnte.
Wichtigste Ziele: Die Würde des menschlichen Embryos muss geachtet, und seine Unversehrtheit sichergestellt werden. Dies geht aus der Entscheidung des EuGH in der Rechtssachte Brüstle hervor, in der der Embryo als erste Stufe der Entwicklung jedes Menschen anerkannt wird. Die EU möge daher, um die Kohärenz ihrer Politik in allen Bereichen, in denen das Leben des menschlichen Embryos auf dem Spiel steht, sicherzustellen, die Finanzierung aller Aktivitäten (insbesondere in den Bereichen Forschung, Entwicklungspolitik und öffentliche Gesundheit), die die Zerstörung menschlicher Embryonen voraussetzen, unterbinden. 
Wichtigste Eckpunkte der Initiative Zeitrahmen: Von Jänner bis Mai 2013 kann in Österreich die Initiative unterstützt werden. Einige EU-Länder haben aufgrund unterschiedlicher Rechtslagen bis November Zeit, Unterschriften zu sammeln. 
Erklärung des Anliegens: Die Würde des Embryos muss geschützt und sein Recht auf körperliche Unversehrtheit bewahrt werden. Aus diesem Grund fordert die Initiative „One of Us“ die EU auf, die Finanzierung aller Aktivitäten, die die Zerstörung menschlicher Embryonen voraussetzen oder zum Ziel haben einzustellen. Dabei sind insbesondere die Bereiche Forschungsförderung, Entwicklungszusammenarbeit und öffentliche Gesundheit betroffen. Eine einfache Änderung der EU-Finanzverordnung, in der geregelt ist, nach welchen Kriterien die EU Geld ausgibt, würde dafür ausreichen.
Hintergrund: Am 18.10.2011 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Streit zwischen dem Stammzellenforscher Oliver Brüstle und der Organisation Greenpeace, dass ab der Befruchtung einer menschlichen Eizelle ein menschlicher Embryo vorliegt. Entwicklungsfähige menschliche Zellen dürfen nicht patentiert werden, um nicht gegen den Schutz der Menschenwürde, der dem Menschen ab dem ersten Moment seiner Entwicklung als Embryo zusteht, zu verstoßen. 
Was für Patentämter gilt, soll für die gesamte Politik der EU gelten: Um eine kohärente Politik aller EU-Institutionen zu gewährleisten, ist die Einstellung jeglicher Finanzierung von Aktivitäten, die mit der Zerstörung menschlicher Embryonen einhergehen, logische Konsequenz dieses rechtsverbindlichen Urteils. 
Die Entwicklungshilfe der EU finanziert in Teilen politisches Lobbying für eine Legalisierung von Abtreibung sowie die Finanzierung von Abbrüchen durch internationale Nichtregierungsorganisationen. Dies geschieht anscheinend unbeabsichtigt – denn die Förderung von „Sexual Health“ schließt in der Definition der EU diese Bereiche aus. Dennoch fließen Geldern über private Organisationen in solche Aktivitäten. Weitere Informationen finden Sie in den weiterführenden Unterlagen.
Worum es nicht geht: Es geht nicht um die Regelungen zur Abtreibung, da diese gänzlich in nationale Kompetenz fallen.  
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Wie, wann, wo, wer kann für „One of Us“ unterschreiben? 
• Alle wahlberechtigten EU-Bürger (in Österreich ab 16, in Deutschland ab 18) • online (https://ec.europa.eu/citizens-initiative/ECI-2012- 000005/public/index.do?lang=de)  • oder auf dem österreichischen Formular (http://www.lebenskonferenz.at/downloads/OneofUs- UnterschriftenlisteOesterreich.pdf)  • mit Angabe der Nummer des Reisepasses oder des Personalausweises • bis 10. Mai 2013 (in einigen Ländern bis November 2013) – die Papierlisten müssen zu diesem Zeitpunkt aber bereits in Wien angekommen sein.  
Wieso eine Europäische Bürgerinitiative? 
Direkte Demokratie ist uns wichtig – wir ergreifen als Bürger das Wort und laden alle ein, mitzumachen. Die Europäische Bürgerinitiative ist das ideale Instrument, um die Europäische Kommission auf die Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit der europäischen Menschenrechtspolitik am Anfang des Lebens hinzuweisen. Sie sind eine Aufforderung an die Kommission, einen Rechtsakt vorzuschlagen. Bürgerinitiativen gibt es seit dem Frühjahr 2012. „One of Us“ war eine der ersten registrierten Initiativen. Als politisches Instrument entspricht diese Initiative in etwa dem Volksbegehren in Österreich. 
Träger der Initiative in Europa: Ein ad hoc - Personen Komitee, siehe www.oneofus.eu/about-us/
Träger der Initiative in Österreich: Mehrere Vereine, Initiativen und Einzelpersonen. Darunter befindet sich sowohl die Aktion Leben als auch die „Lebenskonferenz“, ein Dachverband von über 30 Organisationen, die sich für den Schutz des Menschen in allen Lebensphasen einsetzen (www.lebenskonferenz.at). Koordiniert wird die Initiative in Österreich von Dr. Gudrun Kugler (gudrun.kugler@kairos-pr.com). 
Träger der Initiative in Deutschland: Die Stiftung Ja zum Leben koordiniert die Initiative in Deutschland unter der Leitung von Manfred Libner, info@ja-zum-leben.de.
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Wichtigste Argumente
⇒ Direkte Demokratie ist uns wichtig – wir ergreifen als Bürger das Wort und laden alle ein, mitzumachen. Wir wollen Europa nicht der Beliebigkeit überlassen und nützen deshalb das neue Bürger-Instrument der EU. 
⇒ „One of Us“ ist ein gelebtes Beispiel europäischer Zusammenarbeit! Nach einem Launch im Europäischen Parlament mit über 50 Vertretern aus 20 Ländern, startet nun die Initiative „One of Us“ in allen EU-Ländern. Wir Österreicher sind gerne mit dabei! 
⇒ Wir brauchen Europa mit klarer Orientierung: ein Europa der Menschenwürde! Denn der Mensch ist auch am Anfang seines Lebens unantastbar!
⇒ „One of Us“ will ein konkretes Zeichen setzen, dass auch das kleinste, jüngste und schwächste Mitglied der menschlichen Familie zu uns gehört!
⇒ Forschung ist unser Schlüssel zur Zukunft. Trotz der europäischen Krise sind wir für intensive Forschungsförderung. Denn auch darin liegt ein möglicher Ausweg aus der Krise! Europa muss Forschungsstandort bleiben! Darum wollen wir auf zukunftsfähige Forschung setzen.  
⇒ Österreich hat bereits in den letzten beiden Forschungsrahmenprogrammen (FP 6 und FP 7) gegen eine Finanzierung der embryonalen Stammzellforschung gestimmt, wurde aber überstimmt. So musste Österreich mit Steuergeldern etwas finanzieren, wofür es keinen innerstaatlichen Konsens gibt.
⇒ Wir danken der österreichischen Bundesregierung, dass sie durch ihre Haltung zur EU- Forschungsförderung diesen Standpunkt teilt. Die Forderungen von „One of Us“ sind auch die Forderungen Österreichs. 
⇒ Für die kommende Forschungsfinanzierung – Horizont 2020 – gibt es bereits einen Regierungsbeschluss, wieder gegen die Finanzierung von embryonaler Stammzellforschung zu votieren (Frühjahr 2013). Die Bürgerinitiative kann Österreich in diesem Vorhaben effektiv unterstützen. 
⇒ In Europa gibt es keinen Konsens für embryonale Stammzellforschung: Von 27 Staaten haben neun noch keinen eigenen Konsens gefunden; fünf sind strikt dagegen, sieben dafür und der Rest irgendwo dazwischen mit teilweisen Verboten. Da sollte die EU nicht die Minderheitenseite jener Staaten einnehmen, die diese Art der Forschung zulassen.
⇒ Im ethischen Zweifelsfall muss auch die EU dem Schutz des Menschen Vorrang geben! Forschung ist für den Menschen da – nicht der Mensch für die Forschung!
⇒ Das EUGH-Urteil „Brüstle“ soll konsequent in allen Bereichen der EU-Politik angewandt werden. 
⇒ Die embryonale Stammzellforschung ist ein gesunkenes Schiff. Mit der Initiative „One of Us“ zeigen wir den Weg nach vorne auf.  
⇒ Adulte Stammzellen bringen bessere Resultate und sind nicht ethisch umstritten:
Ein Mitglied des Europäischen Parlaments, der deutsche Arzt Peter Liese, CDU, sagt dazu: „Die EU sollte die Forschung an menschlichen Embryos und menschlichen embryonalen Stammzellen nicht unterstützen. Wir können nicht riskieren, dass ein Programm von 80 Mrd., auf rechtlich derart tönernen Füßen steht. Wir sollten unsere
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Anstrengungen nun auf mögliche Alternativen konzentrieren. Adulte Stammzellen und Stammzellen aus Nabelschnurblut werden bereits sehr erfolgreich in der Behandlung von über 70 Krankheiten eingesetzt. Menschliche embryonale Stammzellen hingegen haben noch keinen einzigen Patienten auf der Welt geheilt. Außerdem gibt es seit einigen Jahren die Alternative IPS-Zellen. Auch diese sollte die EU unterstützen."1
⇒ Der Medizin-Nobelpreis 2012 wurde für die bahnbrechenden Forschungserfolge eben dieser IPS-Zellen vergeben. Diese „Induzierten Pluripotenten Stammzellen“ können aus adulten und embryonalen Stammzellen gewonnen werden und sich zu fast allen Körperzellen entwickeln.  
⇒ Für eine Finanzierung von Abtreibungen oder Lobbying für eine Legalisierung der Abtreibung in der Entwicklungshilfe fehlt jeglicher europäische Konsens. Wir ersuchen die EU, darauf zu achten, weder beabsichtigt noch unbeabsichtigt, Institutionen, NGOs oder Programme zu fördern, die solche Aktivitäten zum Inhalt haben. 
⇒ Die Verordnung (EG) Nr. 1567/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2003 über die Unterstützung von Strategien und Aktionen im Bereich der reproduktiven und sexuellen Gesundheit und der damit verbundenen Rechte in den Entwicklungsländern legt fest: 
(16) Im Rahmen dieser Verordnung werden weder Anreize zu Sterilisierung und Schwangerschaftsabbruch noch fragwürdige Tests von Empfängnisverhütungs- methoden in den Entwicklungsländern unterstützt. Wenn Kooperationsmaßnahmen durchgeführt werden, sollten die anlässlich der ICPD angenommenen Beschlüsse, insbesondere Absatz 8.25 des ICPD-Aktionsprogramms, denen zufolge unter anderem Abtreibung keinesfalls als Mittel der Familienplanung gefördert werden sollte, strikt eingehalten werden. Dienstleistungen im Bereich der Beratung, Aufklärung und Familienplanung nach Abtreibungen sollten unverzüglich angeboten werden, was auch zur Vermeidung wiederholter Abtreibungen beitragen wird.
⇒ Nichtsdestotrotz hat die Nichtregierungsorganisation Mary Stopes International, die mit „unterstützender Beratung zur Abtreibung“ wirbt, zwischen 2005 und 2009 nach eigenen Angaben 15, 8 Millionen Britische Pfund durch EU Subventionen erhalten.
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1!http://peter.liese.de/blog/wp.content/uploads/2012/09/Horizon2020AbstimmungJuri._2_.pdf!!
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Weiterführende Unterlagen
Zur Gesetzeslage in Österreich: Die Herstellung embryonaler Stammzellen durch das Fortpflanzungsmedizingesetz ist verboten. Hinsichtlich des Imports embryonaler Stammzellen und deren Beforschung ist die Rechtslage umstritten. Österreich hat sich jedenfalls bisher auf EU-Ebene immer gegen eine EU-Förderung embryonaler Stammzellforschung ausgesprochen.2 
Zur Gesetzeslage in Deutschland: Die Zerstörung von Embryonen zu Forschungszwecken selbst ist nicht erlaubt, embryonale Stammzellen, die vor einem bestimmten Stichtag hergestellt wurden, dürfen aber zu Forschungszwecken eingeführt werden.3 
Zur Gesetzeslage in den europäischen Staaten (Die Süddeutsche am 11. Mai 2010): „... Vor allem die neuen EU-Mitglieder im Osten haben sich solche Streitigkeiten bisher erspart. Sie haben zum Thema einfach noch keine Gesetze. Unter den 18 EU-Ländern mit einer Stammzellgesetzgebung ist Deutschland besonders zurückhaltend: Noch strenger sind nur fünf Staaten. Irland, Polen, Malta, die Slowakei und Litauen erlauben überhaupt keine Forschung mit den wandlungsfähigen Alleskönnern, die aus menschlichen Embryonen gewonnen werden. Italien gewährt wie Deutschland Importgenehmigungen, allerdings ohne Altersbeschränkung für die Zellen. Weitaus liberaler sind Frankreich, Griechenland, Dänemark und die Niederlande, wo Forscher auch selbst Stammzellen aus Embryonen gewinnen dürfen. Größtmögliche Freiheit für die Forschung gewähren mittlerweile sieben EU-Länder. In Großbritannien, Belgien, Schweden, Finnland, Tschechien, Portugal und Spanien dürfen Wissenschaftler zur Herstellung der Zellen nicht nur Embryonen aus künstlicher Befruchtung verwenden, die von ihren Eltern nicht mehr gebraucht werden. ... "Die Lage in Europa ist ausgesprochen divers", sagt Joeri Borstlap, Koordinator des Europäischen Stammzellregisters. "Es ist ein Ergebnis dessen, dass es keine einzelne allgemein akzeptierte Definition des moralischen Status eines Embryos gibt."4 
Zum derzeitigen Stand der Forschungsförderung in der EU: Die EU finanziert keine Produktion von neuen menschlichen embryonalen Stammzellenlinien. Allerdings finanziert sie die Erforschung bestehender menschlicher Stammzelllinien.  
Wie viel Geld fließt in die Stammzellforschung?
Das derzeit gültige siebte Forschungsrahmenprogramm (FP7) wird 2014 von „Horizont 2020“ abgelöst. Hier ein Beispiel der Vergabe unter dem FP7: 
„In 2010, the EU funded 38 stem cell projects under the FP7 for a total investment of € 239 million. The bulk of the funding went to research on regenerative medicine. Of these projects, 12 involved the use of human embryos. The Commission nevertheless points out that
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2!weitere!Informationen!auf!S.!14!des!Textes!der!Bioethikkommission!auf! http://www.bundeskanzleramt.at/DocView.axd?CobId=34240!!
3!http://www.bpb.de/politik/hintergrund.aktuell/69768/stammzelldebatte!!
4!http://www.sueddeutsche.de/politik/internationale.stammzelldebatte.europaeische.freizuegigkeit. 1.290513!!
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European programmes do not finance the production of new human embryonic stem cell lines.”5  „Horizont 2020“6: Ab 2014 wird Horizont 2020, das neue Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, sich an das 7. EU-Forschungsrahmenprogramm (FRP) anschließen. Horizont 2020 wird alle forschungs- und innovationsrelevanten Förderprogramme der Europäischen Kommission zusammenführen. 80 Milliarden Euro werden über dieses Programm zwischen 2014 und 2020 vergeben. Davon sollen 24 598 Million Euro in die Wissenschaft fließen. Stammzellforscher können unter diesem Budget um Förderung ansuchen. 
Zur Frage der Abtreibung in der Entwicklungshilfe lesen Sie hier die „Conclusions“ aus dem Bericht The Funding of Abortion through EU Development Aid“ der NGO European Dignity Watch (S. 19):
„The European Commission, as established by the principles of conferral and subsidiarity, by the position assumed by the Commission itself, and by the requirement of unanimity on foreign policy matters, does not appear to have the legal authority to fund abortions. Still, it seems as though it is doing so under the rubric “sexual and reproductive health” as part of the Health section of the Development Cooperation Instrument. It also seems that the Commission cannot legally award grants to organizations providing “SRH” services if the Commission is unable to prevent the funding of abortion by its contributions. If the Commission is awarding such grants and the funds are being used to perpetrate abortion, as appears to be the case, the Commission would be forcing Member States to pay for abortions. Even if some Member States would consent to such a decision of the Commission, all Member States within the Council have not done so. While there is wide consensus among Member States as well as in society that the EU should provide aid to developing countries, there is no consensus that this aid should include the provision of abortions. Indeed, one is tempted to wonder whether in the current situation the EU’s development policy is not “fighting the poor” rather than “fighting poverty”, or whether development aid should not be directed at providing food, drinking water, health, and education, to children in need, rather than reducing their numbers through abortion.“7
Wie viel Geld genau in diese Art der Entwicklungshilfe geflossen ist, wird von der EU nicht bekannt gegeben. Allein die Abtreibungslobby-NGO „Mary Stopes International“ gibt aber an zwischen 2005 und 2009 mehr als 19 Millionen Euro bekommen zu haben.
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5!
http://www.europolitics.info/sectorial.policies/meps.build.pressure.against.embryonic.stem.cell. research.art342810.18.html!!
6!http://ec.europa.eu/research/horizon2020!!
7!Der!gesamte!Bericht!auf!Englisch:!! http://www.europeandignitywatch.org/fileadmin/user_upload/PDF/Day_to_Day_diverse/Funding_of_Ab ortion_Through_EU_Development_Aid_full_version.pdf!

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